Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Mitgliedsunternehmen haben sich mit der Bitte an uns gewandt, über den ARGEnergie e.V. eine Anfrage an den ForstBW zu stellen.

Hintergrund ist, dass diese Mitgliedsunternehmen sich an der 1. Vergabe von Landesflächen des ForstBW zur Errichtung von Windenergieanlagen beteiligt und Mitte März per E-Mail eine äußerst kurz gehaltene Rückmeldung über die abgeschlossene Vergabe des Verfahrens vom ForstBW erhalten haben. Im darin beigefügten Schreiben wurde kein Grund genannt, weshalb kein Zuschlag für eine Potentialfläche erteilt werden konnte. Zudem erhält das Schreiben keinerlei Informationen zu den relevanten Kriterien und der vorgenommenen Bewertung seitens des ForstBW.

Hierzu haben wir ein Schreiben an den ForstBW gesandt. Dieses können Sie unserem Rundschreiben 23-2022 entnehmen.

Sollten Sie ebenfalls eine Absage erhalten haben, melden Sie sich gerne bei unserer Geschäftsstelle. So erhalten wir ein besseres Bild über die teilnehmenden Akteure. Vielen Dank vorab.

Das Rundchreiben sowie das Schreiben an den ForstBW erhalten Mitglieder des ARGEnergie e.V. auf der Geschäftsstelle.