Am 28.04.2022 veröffentlichte die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg Ihre Festlegung zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Stromnetzverteilern für die vierte Regulierungsperiode.
Die ARGE reichte im Festlegungsverfahren fristgerecht eine Stellungnahme ein.
Auch wenn nicht alle unsere Punkte aufgegriffen wurden, so wurden dennoch einige unserer Positionen berücksichtigt. Hierdurch wurden in einigen Punkten erhebliche Verfahrenserleichterungen für die Mitgliedsunternehmen erreicht. Außerdem wurde in manchen Punkten die Transparenz des Verfahrens erhöht sowie der Zeitaufwand der Bearbeitung reduziert.
Eine Übersicht über die Forderungen der ARGE, im Vergleich zu den Regelungen in der Festlegung der LRegB BW, sowie alle weiteren Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.