Bereits Mitte Januar 2022 hat der Bund die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung angepasst. Dabei ändern sich auch Punkte, die für Sie und die Kontrolle der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz wichtig sind.
Deshalb stellen wir allen Mitgliedern ein Musterblatt zum Vorgehen bei einer persönlichen Infektion oder der eines Haushaltsangehörigen zur Verfügung. Dieses können Sie gerne Ihren Mitarbeitern als Handlungsleitfaden mitgeben.
Das Musterblatt erhalten Sie auf unserer Geschäftsstelle.