Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg (LRegB BW) hat 2022 das „Festlegungsverfahren von Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Stromnetzverteilern i.S.d. § 3 Nr. 3 EnWG für die vierte Regulierungsbehörde“ eingeleitet. Das Verfahren wird bei der Behörde unter dem Aktenzeichen 4-4455.7/62 geführt.

Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zur Festlegungsentscheidung wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 06.04.2022 eingeräumt. Wir haben diese Chance genutzt und unsere Stellungnahme fristgerecht an die LRegB BW versandt.

 

Um auch unseren Mitgliedern die Möglichkeit zur Teilhabe am Entscheidungsprozess zu bieten, haben wir ein Musterschreiben bereitgestellt.

Dieses Musterschreiben erhalten Mitglieder auf der Geschäftsstelle.