Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Zum 01. Januar 2021 ist das neue EEG 2021 in Kraft getreten. Zahlreiche Streitfragen hatten den Beschluss nochmal verzögert, am 17. Dezember 2020 hat der Bundestag und am Tag darauf der Bundesrat der EEG-Novelle doch noch zugestimmt.

Damit mussten auch unsere Direktvermarktungsverträge für Strom aus EEG- und KWK-Anlagen aktualisiert werden. Insbesondere wurde den Änderungen aus der EEG-Novelle und der gestiegenen Bedeutung der Vermarktung von Ü20-Anlagen Rechnung getragen. Auch der Vertrag über die Direktvermarktung von Strom aus KWK-Anlagen, der in seiner aktuellen Fassung eine Ankreuzoption für KWK-Anlagen mit mehr als 50 kW Leistung nach Auslaufen der Förderung enthält, wurde upgedatet.

Mitgliedsunternehmen, die den Direktvermarktungsvertrag bereits erworben haben, können das Update kostenfrei bei uns bestellen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.