Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) ist am 01. September 2016 im Bundesgesetzblatt erschienen. Somit ist mit dem GDEW am 02. September 2016 auch dessen wichtigster Bestandteil, das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), in Kraft getreten.
Im MsbG sind Regelungen und Anforderungen an Betrieb der Strom- und Gas-Messstellen sowie an die Messstellen selbst enthalten. Außerdem regelt das MsbG den stufenweisen Einbau von intelligenten Zählern (Smart-Meter-Rollout).
Für kommunale Energieversorger und Netzbetreiber gilt es nun zunächst ein paar Fragen zu klären:
- Welche Rolle will man beim Messstellenbetrieb spielen?
- Können alle Aufgaben selbst erfüllt werden oder muss ein Teil der Leitungen outgesourct werden?
- Kann durch Kooperationen mit anderen kommunalen Energieversorgern das eigene Leistungsspektrum erweitert werden?
- Welche Aufgaben müssen an Fremdfirmen vergeben werden und welche Anbieter gibt es auf dem Markt?
Gerne unterstützen wir unsere Mitgliedsunternehmen bei der Beantwortung dieser Fragen. Kommen Sie auf uns zu!