Am 09. November 2016 fand in Sachen Pooling die mündliche Verhandlung der von unserer Prozesskostengemeinschaft unterstützten Klage vor dem OLG Düsseldorf statt.
Der Senat hat erfreulich eindeutig signalisiert, dass er in beiden zur Entscheidung stehenden Fragen der Auffassung unserer PKG folgen wird. Sowohl die Zulässigkeit des netzknotenübergreifenden Pooling in der streitgegenständlichen Anschlusskonstellation, als auch die Zuverlässigkeit des Missbrauchsantrags für abgelaufene Kalenderjahre werden mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit vom OLG Düsseldorf bestätigt.
Das Gericht wird die Entscheidung am 18. Januar 2017 verkünden. Die Netze BW und die Bundesnetzagentur werden dann innerhalb eines Monats entscheiden müssen, ob sie Rechtsbeschwerde zum BGH einlegen oder nicht.