Am 07. Juli 2016 hat der Bundestag das DigiNetz-Gesetz (DigiNetzG) verabschiedet, das den Ausbau digitaler Infrastruktur fördert. Im September 2016 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu.
Übergeordnetes Ziel des DigiNetzG ist die Gewährleistung einer deutschlandweit flächendeckenden Grundversorgung von datenübertragender Infrastruktur mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s.
Auch für Verteilnetzbetreiber weist das Gesetz verschiedene Chancen und Pflichten auf, die das Beratungsunternehmen Paatz Scholz van der Laan für Sie in einem Leitfaden zusammengefasst hat. Der Kurzleitfaden wird ergänzt durch einen Foliensatz mit detaillierten Informationen, über den Sie sich vertiefter in das Thema einarbeiten können.