Allgemeine Teilnahmebedingungen an Veranstaltungen
der ARGEnergie - VeranstaltungsGmbH
1. Geltungsbereich
Für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen der ARGEnergie - VeranstaltungsGmbH gelten die im Anmeldeformular enthaltenen Bedingungen sowie diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen der ARGEnergie - VeranstaltungsGmbH kommt erst zu Stande, wenn die ARGEnergie - VeranstaltungsGmbH die Anmeldung gegenüber dem Teilnehmer per E-Mail bestätigt hat.
2. Absage durch Teilnehmer
Die Anmeldung kann bis 10 Werktage vor dem Veranstaltungstermin kostenlos storniert werden. Danach bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird die volle Tagungsgebühr berechnet.
Ersatzweise wird jedoch ohne zusätzliche Kosten ein Ersatzteilnehmer akzeptiert.
3. Stornierung durch Veranstalter
Die ARGEnergie - VeranstaltungsGmbH ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, insbesondere wenn sich nicht genügend Teilnehmer für diese angemeldet haben. Sollte dies eintreten, erstattet die ARGEnergie - VeranstaltungsGmbH bereits geleistete Teilnahmebeiträge vollständig. Darüber hinausgehende Ansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
4. Programmänderungen
Änderungen des Tagungsprogramms aus dringendem Anlass behält sich die ARGEnergie - VeranstaltungsGmbH vor.
5. Nutzung von Vortragsunterlagen
Sämtliche Tagungsunterlagen der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Es ist Teilnehmern und Dritten nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen.
6. Haftung
Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann im Sinne des HGB gilt folgendes: Für Schäden, die sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses ergeben, haftet die ARGEnergie - VeranstaltungsGmbH auch für ihre Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für die bei Geschäften dieser Art typischerweise entstehenden Schäden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Andernfalls gilt folgendes: Für Schäden, die sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses ergeben, haftet die ARGEnergie - VeranstaltungsGmbH auch für ihre Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Vortragsinhalten und/oder Vortragsunterlagen beruhen, übernimmt die ARGEnergie - VeranstaltungsGmbH keine Haftung. Dies gilt sowohl gegenüber natürlichen Personen, als auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Kaufleuten.
7. Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten, für die die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte begründet ist, Heidenheim an der Brenz, und bei Rechtsstreitigkeiten, für die die sachliche Zuständigkeit der Landgerichte begründet ist, Ellwangen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Kaufmann ist und das Geschäft für ihn ein Handelsgeschäft ist.