Eine Information, die sowohl im dritten TAR-Workshop am 06.12.2017 in Sindelfingen als auch beim ARGE-Weihnachtsmeeting in Ravensburg thematisiert wurde sollten Sie im Bereich der Elektromobilität schon jetzt umsetzen
Die neue TAR 4100 gibt vor, dass auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge > 12 kVA zustimmungspflichtig und Ladesäulen >4,6 kVA zumindest anmeldepflichtig sind. Wir empfehlen Ihnen daher auch bereits vor Inkrafttreten der TAR 4100, die bei Ihnen zugelassenen Installationsbetriebe zu bitten, Informationen über neue Ladesäulen an Sie weiterzugeben.
Die entsprechenden Folien erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..