Schon im Jahr 2015 hat der ARGEnergie e.V. das Team „Netzanschlussvertrag Strom mit der Netze BW“ gebildet. Hintergrund war, dass die Netze BW einen neuen Netzanschlussvertrag Strom zum Einsatz gebracht haben, welcher für die Verwendung einer Vertragsherstellung zwischen der Netze BW und einem nachgelagerten Verteilnetzbetreiber eingesetzt werden sollte. Aufgrund einiger Punkte und Formulierungen war der Netzanschlussvertrag Strom der Netze BW für Verteilnetzbetreiber jedoch nicht akzeptabel.
Durch mehrere Verhandlungsgespräche sowie einem Vor-Ort-Termin bei der Netze BW konnte unser Team einige kritische Punkte aus dem damaligen Netzanschlussvertrag Strom entfernen oder so abändern lassen, dass sie für Verteilnetzbetreiber grundsätzlich annehmbar sind.
Nach einer umgehenden Prüfung des Netzanschlussvertrags durch die Teilnehmer des Teams sowie der uns in dieser Angelegenheit vertretenden Anwaltskanzlei Rödl & Partner, in Person der Rechtsanwältin Heike Viole, sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass auch dieser Vertrag nur unter Vorbehalt einiger Punkte unterschrieben werden sollte, da nicht alle kritischen Punkte zum Vorteil der Verteilnetzbetreiber verhandelt werden konnten.
Näheres zum Netzanschlussvertrag Strom mit der Netze BW und dem Vorbehaltsschreiben erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..