Nach immer wieder schwelenden Diskussionen über die Erforderlichkeit von Sanktionen für Unternehmen, getrieben insbesondere durch das Land Nordrhein-Westfalen im Zuge der VW-Abgasaffäre, hat das Bundesjustizministerium nun im August 2019 einen ersten Referentenentwurf zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts vorgestellt.
Mit dem nun vorliegenden Entwurf des „Verbandssanktionengesetzes“ (VerSanG) soll der Vereinbarung des aktuellen Koalitionsvertrags Rechnung getragen werde, wonach sich die amtierende Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode der Einführung eines Regelwerks zur Bestrafung von Unternehmen/Verbänden verschrieben hat.
Der Entwurf enthält gerade aus praktischer Sicht erstmalig im deutschen strafrechtlichen Kontext einige sehr einschneidende Sanktionsmöglichkeiten für Unternehmen.
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