Bereits Ende 2017 haben wir eine Umfrage zur Organisation des Bereitschaftsdienstes in Ihren Unternehmen gestartet. Die Auswertung der Umfrageergebnisse erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..
Zum Hintergrund der Umfrage:
Die gesetzlichen Aufgaben zur Bereitstellung eines Bereitschaftsdienstes werden immer strenger. Durch die gestiegenen Anforderungen hat sich der Bereitschaftsdienst für Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung zu einem personellen sowie wirtschaftlichen Spannungsfeld entwickelt. Der Bereitschaftsdienst muss so organisiert sein, dass die Voraussetzungen geschaffen sind, die Annahme von entsprechenden Störungsmeldungen jederzeit zu gewährleisten und somit unverzüglich Gegenmaßnahmen einzuleiten. In verschiedenen Regelwerken werden hierzu Reaktionszeiten und Maßnahmen verbindlich niedergeschrieben, die es zu erfüllen gilt. Zu den Aufgaben des Bereitschaftsdienstes gehört, jederzeit auf Störungen und Hinweise zu Unregelmäßigkeiten in der Versorgung unverzüglich zu reagieren, um Gefahren zu beseitigen und Schäden zu begrenzen. Ist es dem Unternehmen nicht möglich, selbst das komplette oder einen Teil des komplexen Spektrums abzudecken, ist die Beauftragung eines Dienstleisters eine Möglichkeit, die Pflichten zu erfüllen. Viele unserer Mitgliedsunternehmen stehen momentan genau vor dieser Entscheidung.