Hinweis zum Anschluss von EE-Anlagen an singulär genutzte Betriebsmittel

Der Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (EE-Anlagen) stellt Netzbetreiber in der Praxis vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Eine hiervon ist die Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes (NVP - § 8 EEG 2017). In diesem Zusammenhang kann man zu dem Ergebnis gelangen, dass der ausfindig gemachte NVP auf Betriebsmitteln liegt, die aktuell ausschließlich von einem einzelnen Netznutzer in Anspruch genommen werden und für diese Nutzung die Anwendung eines individuellen Netzentgeltes nach § 19 Abs. 3 StromNEV vereinbart ist. Was dies rechtlich für den Netzbetreiber bedeutet und wie in der Praxis damit verfahren werden kann, ist Gegenstand der einer Handreichung die wir in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Becker Büttner Held erstellt haben.

 

Die Handreichung erhalten Sie bei unserer Geschäftsstelle.