Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Angesichts des anstehenden Jahreswechsels haben sich verschiedene Mitgliedsunternehmen bei uns gemeldet und um Rückmeldung gebeten, ob im Zusammenhang mit den von dem KVBW erhobenen Sanierungsgeldern für die Jahre seit 2013 erneut eine Aufforderung zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung an den KVBW erfolgen muss.

In einem Rundschreiben inforrmierten wir unsere Mitglieder über die aktuelle Situation.