Die goldgas GmbH hat mit Musterschreiben vom 27.03.2017 bundesweit von einer Vielzahl von Netzbetreibern Gaskonzessionsabgaben wegen einer angeblichen Grenzpreisunterschreitung gem. § 2 Abs. 5 Nr. 2 KAV für das Jahr 2015 zurückgefordert. Wir haben wie bereits in den vergangenen Jahren die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held mit der rechtlichen Prüfung des Tatbestands beauftragt.
Bei Bedarf erhalten Sie die rechtliche Einschätzung und die Handlungsempfehlung bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. . Hierzu können Sie sich gerne an uns wenden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.