Die Caterva GmbH verbaut bundesweit Stromspeicher. Diese Speicher wurden von der Caterva GmbH zur Bereitstellung von Regelenergie präqualifiziert. Die Speicher der Caterva GmbH werden multivalent genutzt, was nach dem allgemeinen energiewirtschaftlichen Verständnis bedeutet, dass nicht der gesamte eingespeicherte Strom in das Netzt rückgespeist, sondern (zumindest teilweise) in der Kundenanlage verbraucht wird.
Beim Abschluss des Lieferantenrahmenvertrags mit der Caterva GmbH erklärt diese einen Vorbehalt der Rückforderung geleisteter Netznutzungsentgelte.
Wir haben die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held damit beauftragt, den Vorgang rechtlich zu prüfen. Die rechtliche Einordnung von Becker Büttner Held sowie ein Musterschreiben, mit dem Sie auf den Vorbehalt der Rückforderung geleisteter Netznutzungsentgelte reagieren können erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..