Nach neuester Rechtsprechung des OLG Köln vom 26.06.2020 haben sich die Anforderungen an die Mitteilungspflichten von Preisanpassungen im Sondervertragskundenbereich verschärft. Wir haben hierzu Anfang November für unsere Mitgliedsunternehmen einen Online-Workshop angeboten und ergänzend hierzu in einem Rundschreiben nochmals weitere Ausführungen zu den Pflichtinhalten von Preisanpassungsschreiben und Preisblättern zusammengefasst.