Plug-In-PV Anlagen; Aufnahme in die ergänzenden Bedingungen

Seit der Markteinführung von Kleinst-Solarsystemen, auch als „Balkon-PV“ oder „Plug-In-PV“ bekannt, hat es einigen Streit zwischen den Verkäufern solcher Anlagen und verschiedenen Netzbetreibern gegeben.

Aus diesem Grund hat der VDE bereits 2017 damit begonnen, die DIN-Norm für den „Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen für den Parallelbetrieb mit anderen Stromquellen, einschließlich einem öffentlichen Stromverteilungsnetz“ zu überarbeiten (DIN VDE V 0100-551-1). Diese Norm ist nun im Mai 2018 als sog. Vornorm erschienen. Darin werden Erzeugungsanlagen mit einer speziellen Steckvorrichtung gem. VDE 0628-1 unter bestimmten Bedingungen zugelassen. 

Parallel wird derzeit die VDE AR 4105 erarbeitet, die voraussichtlich ab Herbst den Anschluss dieser Erzeugungsanlagen mit spezieller Steckvorrichtung bis zu einer Leistung < 600VA ohne Anmeldung zulassen wird.

Damit auch Sie sich gegen die Risiken, die durch den Betrieb von Plug-In PV-Anlagen und deren Installation durch Laien entstehen können, absichern und einen Überblick über die Anzahl der installierten Anlagen behalten, empfehlen wir, dass Sie Ihre ergänzenden Bedingungen zum Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz ergänzen.

Einen Mustertext sowie weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..