Viele unserer Mitgliedsunternehmen betreiben ihre Strom- und Gasnetze als Netzpachtmodell. Dabei wurden im Netzpachtmodell in der Regel Baukostenzuschüsse vom Netzbetreiber vereinnahmt und an den Netzeigentümer weitergeleitet. Dazu wurden bilanziell beim Netzbetreiber vielfach aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Aufgrund neuer Vorgaben der BNetzA kann sich dies zukünftig negativ auf die Netzentgelte auswirken, weshalb es vorteilhafter wäre, die Baukostenzuschüsse ohne Bilanzierung beim Netzbetreiber an den Netzeigentümer durchzuleiten. Um dies künftig zu erreichen, gibt es unterschiedliche Lösungsansätze.
Die entsprechenden Handlungsoptionen diskutiert ein für uns angefertigtes Dokumentt der Kanzlei Becker Büttner Held, welches wir für Sie beauftragt haben. Es stellt die Lösung in einem möglichen Beispielfall dar und erläutert an diesem, welche Fragen typischerweise geklärt werden müssen. Ziel ist es, eine regulatorisch optimierte Wirkung zu erzielen.
Exemplarisch für die Option eines Treuhandmodells finden Sie in der Anlage außerdem eine entsprechende Änderungsvereinbarung für den Pachtvertrag.
Bitte beachten Sie, dass dieses Thema immer vom konkreten Einzelfall abhängt und es keine allgemeingültige Lösung geben kann. Unser Rundschreiben dient daher als Überblick und erster Vorschlag, den Sie für Ihr Unternehmen übersetzen müssen.
Die genannten Dokumente erhalten Sie bei unserer Geschäftsstelle.