wie in unserem Rundschreiben 51-2017 berichtet, haben wir die Netze BW darüber in Kenntnis gesetzt, dass wir unseren Mitgliedsunternehmen eine Vertragsunterzeichnung des Netzanschlussvertrags Strom nur bei zeitgleichem Versand eines Vorbehaltsschreibens empfehlen. Daraufhin hat sich die Netze BW mit einem aktualisierten Vertrag sowie einigen Anmerkungen hierzu bei uns gemeldet.
Nach Rücksprache mit der uns beratenden Rechtsanwältin Frau Viole von Rödl & Partner erhalten Sie daher in der Anlage dieses Rundschreibens eine überarbeitete Version des Vorbehaltsschreibens sowie den aktualisierten Netzanschlussvertrag und die Anmerkungen der Netze BW.
Selbstverständlich haben wir die Netze BW wiederum über diese Vorgehensweise unterrichtet.
Die Unterlagen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .