Update Coronavirus: Musterstundungserklärung aufgrund des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie

Das neue Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Straf-verfahrensrecht berechtigt Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende, ihre geschuldeten Leistungen (z. B. die Bezahlung von Strom- und Gasrechnungen bzw. Abschlägen) bis zum 30.06.2020 einseitig auszusetzen (sog. Moratorium). Dieser vom Gesetzgeber eingeräumte Zahlungsaufschub soll Kunden vor den Verzugsfolgen schützen (Verzugszinsen, Rechtsverfolgungskosten, Sperrung, Kündigung), wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie nicht über ausreichende Mittel zur Begleichung ihrer Rechnungen verfügen.

Wir haben Sie bereits in unserem Rundschreiben 29-2020 über das Gesetz informiert und Ihnen weitere Informationen zum Umgang mit dem Moratorium in Aussicht gestellt. Inzwischen hat BBH einen Mustertext für eine Stundungserklärung für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende entworfen. Damit können Sie den Kunden, die sich auf ihr Leistungsverweigerungsrecht berufen wollen, ein Formular an die Hand geben, mit dem die Kunden ihren Bedürftigkeitsnachweis erbringen können und bereits daran erinnert werden, die ausstehende Forderung nach Ablauf des Moratoriums nachzahlen zu müssen.

 

Die genauen Konditionen für die Musterstundungserklärung können Sie bei unserer Geschäftsstelle in Erfahrung bringen.