BGH bestätigt Eigenkapitalzinssätze der BNetzA

In unserem ARGE-Meeting „Auskunftspflichten nach § 4 Presserecht und Wahrung von Geschäftsgeheimnissen“ haben wir sie angekündigt, nun sind sie da: die Musterdokumente zum neuen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Rödl & Partner hat uns folgende Dokumente erstellt:

 - Musterbaustein „Geschäftsgeheimnisse“ für Verträge mit Dritten
Diese Klausel können Sie in Verträge mit Kunden oder sonstigen Dritten einbauen.

 - Verschwiegenheitsvereinbarung Mitarbeiter: Diese Verschwiegenheitsvereinbarung können Sie im Rahmen der jährlichen  Unterweisung mit Ihren Mitarbeitern abschließen.

 - Richtlinie „Geschäftsgeheimnisse“ für Orga-Handbuch
Diese Richtlinie können Sie als Geschäftsanweisung in Ihre Orga-Handbücher aufnehmen.

Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente Musterdokumente sind, die Sie vor der Verwendung für Ihr Unternehmen prüfen sollten. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie tätig werden, denn ein rein subjektives Geheimhaltungsinteresse genügt zukünftig nicht mehr, um die Auskunft z.B. gegenüber der Presse zu verweigern.

Sollten Sie Interesse an diesen Mutsterdokumenten haben, dürfen Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden. Sie erreichen uns – wie gewohnt – über die Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..