Nur noch wenige Wochen, dann müssen Sie die Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zum 25. Mai 2018 umsetzen. Eine so genannte „Schonfrist“ zur Umsetzung gibt es nicht.
Neben der Anpassung von Formularen und Verträgen müssen Sie zur Erfüllung der neuen Vorgaben vor allem die Vorhaltung und Pflege bestimmter „Grundlagendokumente“ sicherstellen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der neu eingeführten Rechenschaftspflicht aus Art. 5 DS-GVO sowie der hohen Bußgeldandrohung.
Folgende Dokumente haben wir Ihnen über unsere Verbände bereits zur Verfügung gestellt:
- Musterverzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Musterdatenschutzrichtlinie
Die neuen Musterformulare bestehen aus:
- Musterformular zur Benennung des Datenschutzbeauftragten (intern und extern)
- Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung nach Art. 28 DS-GVO
- Verpflichtungserklärung für Mitarbeiter und Dienstleister, die keine Auftragsverarbeiter sind
- Muster-Formulierung zur Erfüllung der Informationspflichten aus Art. 12 ff. DS-GVO
- Datenschutzerklärung und Impressum für die Website
Sollten Sie Fragen zum Thema Datenschutz, zum Meeting oder den Musterformularen haben steht Ihnen die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. gerne zur Verfügung.