Auf Anfrage eines unserer Mitgliedsunternehmen, hat die Kanzlei BBH für uns einen Leitfaden erstellt, der Versorgern eine erste Hilfestellung bei der Umsetzung der seit dem 01.01.2018 geltenden Ausweisungspflichten gemäß § 4 Abs. 7 StromStV bieten soll.
Nach § 4 Abs. 7 StromStV sind alle Begünstigungen des § 9 StromStG (potenziell) auszuweisen. Umsetzungsschwierigkeiten treten aber erfahrungsgemäß vor allem im Zusammenhang mit der Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG auf.
Der Leitfaden konzentriert sich daher auf diese Begünstigung, zumal sie für nahezu alle Stadtwerke von wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung ist. Im Zentrum steht hierbei die Zuordnung von begünstigten Strommengen an bestimmte Kundengruppen. Die dabei bestehenden Spielräume zeigt der Leitfaden auf. Zudem geht er auf die zusätzlich zu beachtenden Nachweispflichten ein. Insbesondere auf das Kriterium der Zeigleichheit nach § 11 a StromStV sowie das neu zu schaffende Datenfeld „steuerliche Bewertung“ für steuerliche Auszeichnung.
Sofern Sie Interesse an diesem Leitfaden haben, schreiben Sie einfach eine kurze Mail an