KWKG Mitteilung selbstverbrauchte Strommengen

Mit unserem Rundschreiben 16-2016 haben wir Sie über das damals gültige KWKG 2016 informiert und Sie unter anderem auch auf die Informationspflichten bzgl. der Inanspruchnahme begünstigter Umlagesätze hingewiesen. Das KWKG wurde am 22. Dezember 2016 erneut novelliert.
 
Bei der Geschäfsstelle des ARGEnergie e.V. erhalten Sie ein ergänztes Musterschreiben sowie das hierzu passende Musterformular mit dem Sie Ihre Kunden wieder proaktiv anschreiben können. Diese neuen Dokumente ersetzen die Dokumente aus dem Jahr 2016.