Am 24. Oktober 2016 hat die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung für die Novelle des KWKG 2016 erteilt. Damit endet die seit Inkrafttreten des Gesetzes bestehende Unsicherheit und bereits gestellte Zulassungsanträge können zeitnah beschieden werden.
Voraussetzung für die beihilferechtliche Genehmigung durch die Kommission war die Einführung eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, mit dem die Höhe der Zuschlagszahlung für KWK-Anlagen von 1 MW bis 50 MW ab dem Jahr 2017 geregelt werden soll. Diese Regelung ist die wesentlichste Änderung des KWK 2016, die sich aus dem „Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“ ergibt.