Seit den zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen vereinbarten „Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland“ vom 16. März 2020 sind die meisten Bäderbetriebe unserer Mitgliedsunternehmen geschlossen.
Aktuell ist unklar, wie lange diese Empfehlung gelten wird. Mitarbeiter in den Bäderbetrieben können daher in der Regel bis auf Weiteres nicht beschäftigt werden. Dabei sprechen wir in der Summe von einem hohen Personalkostenvolumen, das über die nächste Zeit bis in den sechsstelligen Bereich steigen kann.
Es sind daher von allen betroffenen Mitgliedsunternehmen entsprechende organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann neben einem Vorziehen der jährlichen Schließzeit und dem Abbau von Überstunden und Resturlaub aus dem vergangenen Jahr auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld sein – ein für unsere Branche noch relativ unbekanntes Instrument.
Nähere Informationen erhalten Sie bei unserer Geschäftsstelle.
Update Coronavirus: Schließung von Bädern, Information zum Kurzarbeitergeld
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