Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg (LRegB BW) hat 2021 das „Festlegungsverfahren von Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasnetzverteilern i.S.d. § 3 Nr. 7 EnWG für die vierte Regulierungsbehörde“ eingeleitet.
Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zur Festlegungsentscheidung wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 16.04.2021 eingeräumt. Wir haben diese Chance genutzt und unsere Stellungnahme fristgerecht an die LRegB BW versendet. Um auch unseren Mitgliedern die Möglichkeit zur Teilhabe am Entscheidungsprozess zu bieten, haben wir ein Musterschreiben bereitgestellt.
Dieses Musterschreiben erhalten Mitglieder auf der Geschäftsstelle.