Anfang Dezember 2016 erhielten Sie von uns einen Leitfaden zum DigiNetz-Gesetz, der in unserem ARGE-Meeting zum DigiNetzG am 17. Januar in Heidenheim ausführlich diskutiert wurde.
Dabei wurde ein Fehler entdeckt, der sich auf verschiedene Punkte auswirkt. Eine korrigierte Fassung des Kurz- und Detail-Leitfadens erhalten Sie bei unserer Geschäftsstelle.
Die Änderungen im Überblick:
Im Kurz-Leitfaden haben sich auf Seite 2 die Erläuterungen zur Mitverlegung geändert.
Im Detail-Leitfaden wurden die Folien 8 und 9 (Koordinierung von Bauarbeiten und Mitverlegung) angepasst.