Bereits im Februar dieses Jahres hatte die EKartB anlässlich der Sektoruntersuchung formlose Auskunftsbitten zu den Nah- und Fernwärmegestattungsverträgen der Kommunen und Fernwärmever-sorgungsunternehmen versandt. Jetzt verlangt sie im Wege einer förmlichen Auskunftsverfügung von Kommunen ab 20.000 Einwohnern detaillierte Auskünfte zu den seit dem Jahr 2000 abgeschlossenen Gestattungsverträgen. Mittzuteilen ist ferner die Höhe der seit 2015 gezahlten Gestattungsentgelte sowie das Bestehen von Anschluss- und Benutzungszwängen und dinglich gesicherten Abnahmeverpflichtungen. Die aktuell geltenden Gestattungsverträge sind der EKartB vorzulegen. Eine Nichtbefolgung des Auskunftsverlangens kann geahndet werden. Eine Beschwerde gegen die Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung. Diese kann nur auf Antrag durch das Beschwerdegericht angeordnet werden. Im Fokus der kartellbehördlichen Untersuchung stehen nach dem Bekunden der Kartellbehörde insbesondere die Regelungen zur Höhe des mit der Kommune vereinbarten Gestattungsentgeltes.
Nähere Informationen und Handlungsoptionen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V.