Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Wie bereits in den vergangenen Jahren fordert die goldgas GmbH auch in diesem Jahr von vielen Netzbetreibern Gaskonzessionsabgaben wegen einer angeblichen Grenzpreisunterschreitung nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 KAV zurück. Gegenstand der aktuellen Rückforderung sind gezahlte Gaskonzessionsabgaben für das Kalenderjahr 2019.

Wir informierten über die aktuelle Situation in einem Rundschreiben und stellten ein Antwortschreiben zur Verfügung.

Das Rundschreiben sowie die Musterantwort erhalten Mitgliedsunternehmen auf unserer Geschäftsstelle.