Stellungnahme zur Einleitung eines Festlegungsverfahrens zur "Datenerhebung Strom"

Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg (LRegB) hat im Mai 2017 ein Festlegungsverfahren zur „Datenerhebung Kostenprüfung (Strom)“ für die dritte Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV eingeleitet. Das Verfahren wird bei der Behörde unter dem Aktenzeichen 4-4455.7/53 geführt.

Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zur Festlegungsentscheidung wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 09.06.2017 eingeräumt. Wir haben diese Chance genutzt und unsere Stellungnahme fristgerecht an die LRegB versandt.

Außerdem haben wir unsere Stellungnahme dem VKU, Landesgruppe Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.

Die beabsichtigte Festlegungsentscheidung sowie die Stellungnahme erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .