Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Im Oktober 2020 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber die jeweilige Höhe der ab 01. Januar 2021 gültigen Umlagen veröffentlicht. Bereits seit 2013 bieten wir unseren Mitgliedsunternehmen - gemeinsam mit dem ARGE DV e.V. - unser Faltblatt zur neuen Staatslast „Ihre Stromversorgung – Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote (Steuern-, Abgaben- und Umlagelast)" an. 

Die übersichtliche Darstellung der Staatsquote, inkl. Hintergrundinformationen, darf gerne für die Kommunikation mit Kunden, der Politik, der Presse sowie zur internen Verwendung, wie beispielsweise zur Vorstellung von Preisänderungen in Gremienbeschlüssen, verwendet werden.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.