kurz vor den Weihnachtsfeiertagen melden wir uns mit einem wichtigen Thema bei Ihnen, denn für Mitglieder der kommunalen Zusatzversorgungskassen besteht in den letzten Tagen dieses Jahres nochmals Handlungsbedarf.
Mehrere Gerichtsentscheidungen des BGH und des LG Dortmund haben in Einzelfällen der Erhebung von Sanierungsgeld widersprochen, das neben den sonstigen Pflichtbeiträgen von den Mitgliedern der Zusatzversorgungskasse zu leisten war. Nach Auffassung der Gerichte verstößt die entsprechende Regelung in der Satzung gegen höherrangiges Recht. Im Wesentlichen steht die Norm nach Auffassung der Gerichte nicht im Einklang mit § 17 Altersvorsorgetarifvertrag der Kommunen.
Die Gerichte gehen in diesen Einzelfallentscheidungen davon aus, dass die Satzung insoweit unwirksam ist. Die aufgrund dieser Satzung geleisteten Zahlungen könnten daher zurückgefordert werden.