Zum Ende der Woche melden wir uns mit einer unguten Nachricht für alle Netzbetreiber, die Sie eventuell bereits der Fachpresse entnommen haben.
Am 09. Juli 2019 hat der BGH seine Entscheidung zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber verkündet. Dabei hat er rechtskräftig und damit abschließend festgestellt, dass die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) fehlerfrei erfolgt ist, so dass diese von allen Strom- und Gastnetzbetreibern für den Zeitraum der dritten Regulierungsbehörde zu beachten ist. Die konkreten Erwägungsgründe, die das Gericht zu dieser Entscheidung veranlasst haben, werden erst nach der Veröffentlichung der Entscheidungsbegründung in den nächsten Wochen bzw. Monaten deutlich werden.
Für Sie als Strom- und Gasnetzbetreiber heißt dies, dass Sie in der dritten Regulierungsperiode definitiv mit niedrigeren Netzentgelten kalkulieren müssen.
Wie alle Branchenvertreter und die beschwerdeführenden Rechtsanwaltskanzleien empfinden wir die Entscheidung des BGH als große Enttäuschung und herben Rückschlag.
Selbstverständlich halten wir Sie über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte der entsprechenden Prozesskostengemeinschaft der Kanzlei BBH, der viele ARGE-Mitgliedsunternehmen angehören, auf dem Laufenden.