Am 22. März 2018 verkündete das Oberlandesgericht Düsseldorf seinen Beschluss zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze der BNetzA für Strom- und Gasnetzbetreiber. Demnach kommt das OLG Düsseldorf zum Entschluss, dass die Festlegung der BnetzA die Marktrisiken des Netzgeschäfts nicht hinreichend berücksichtigt, was eine rechtsfehlerhafte zu niedrige Bemessung zur Folge hat.
Somit ist das OLG Düsseldorf, wie es sich bereits in den Verhandlungen Mitte Januar abgezeichnet hat, der Argumentation auch unserer gemeinsamen Prozesskostengemeinschaft mit Becker Büttner Held gefolgt. Das Ergebnis bedeutet für die BNetzA, dass sie die Eigenkapitalzinssätze für die 3. Regulierungsbehörde neu berechnen muss.
Die BNetzA hat nun einen Monat Zeit zu entscheiden ob Sie Berufung beim Bundesgerichtshof einlegen wollen oder nicht.
Nähere Informationen können Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. erhalten.