Die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme ist ohne die Inan-spruchnahme fremden Grundeigentums nicht durchführbar. Allerdings haben Grundstückeigentümer grundsätzlich das Recht, mit ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren und insbesondere andere von jeder Einwirkung auszuschließen. Dies gilt grundsätzlich auch gegenüber Netzbetreibern.
Hier kann ein Konflikt entstehen, über dessen Lösungsmöglichkeiten Sie sich im November 2019 im Workshop „Dienstbarkeiten & Co. – Leitungssicherung auf privaten Grundstücken“ informieren konnten.
Ergänzend hierzu bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit BBH diverse Musterdokumente für den Bereich der Leitungssicherung (Dienstbarkeiten und Gestattungsverträge) an, die Sie als ARGE-Mitglied zu vergünstigten Konditionen erwerben können. Nähere informationen können Sie bei unserer Geschäftsstelle in Erfahrung bringen.
Musterdokumente Leitungssicherung (Dienstbarkeiten & Gestattungsverträge)
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