Anfang September hat sich die BNetzA per Mail an die Gasversorgungsunternehmen bezüglich der Datenveröffentlichung zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor Gas gewandt.
Die geplante Datenveröffentlichung betrifft die Daten, welche zur Ermittlung des generellen Produktivitätsfaktors erhoben wurden. Ziel ist, dass die Netzbetreiber und Verbände die Möglichkeit bekommen, die Entscheidung der Beschlusskammer zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nachvollziehen zu können.
Im Hinblick auf die für die Berechnung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors nach dem Törnquist-Mengenindex erhobenen Daten beabsichtigt die Beschlusskammer lediglich aggregierte Werte auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Ein Rückschluss auf die Einzelwerte eines Unternehmens ist somit vor diesem Hintergrund nicht möglich.
Für die meisten Mitglieder des ARGEnergie e.V. ist die angekündigte Datenveröffentlichung damit als unkritisch zu betrachten, da Unternehmen die sich im vereinfachten Verfahren befinden nicht am Effizienzvergleich teilnehmen. Somit werden auch keine unternehmensindividuellen Daten der Unternehmen, die im vereinfachten Verfahren sind, veröffentlicht.
Zusätzlich kündigte die BNetzA jedoch an, die Daten zu veröffentlichen, welche im Rahmen des Effizienzvergleichs verwendet wurden. Die Veröffentlichung dieser Daten betrifft die Unternehmen, die nicht im vereinfachten Verfahren sind. Hier ist ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Daten mit der folgenden Argumentation des VKU an die