Die Kostenprüfung erfolgt im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn der Regulierungsperiode auf der Grundlage der Daten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Das Kalenderjahr, in dem das der Kostenprüfung zugrundeliegende Geschäftsjahr endet, gilt als Basisjahr im Sinne der Anreizregulierungsverordnung. Als Basisjahr für die 4. Regulierungsperiode im Gas gilt das Jahr 2020 mit Mittelwertbildung aus der Bilanz 2019 und 2020.
Damit auch bei Ihnen eine angemessene Erlösobergrenze anerkannt wird gilt es bereits jetzt, noch an verschiedenen Stellschauben zu drehen.
Bei unserer Geschäftsstelle erhalten Sie einen Ausschnitt aus dem Vortrag des Workshops "Anreiz- und Netzentgeltregulierung - Aktuelle Herausforderungen für Netzbetreiber". In den Unterlagen finden Sie beispielsweise Hinweise darauf wie Sie Ihre Bilanz optimieren können und welche Daten es aufzuarbeiten gilt.
Unabhängig vom Fotojahr noch unser Hinweis, dass beim Rollout von modernen Zählern (Ausbau alter Zähler und Einbau moderner Messeinrichtungen) 50% der Kosten dem Ausbau des alten Zählers (Netzbetrieb) zugeordnet werden können.