Seit Anfang April 2020 sind die Bäderbetriebe der meisten Mitgliedsunternehmen geschlossen. Inzwischen wird in der Politik eine Öffnung der Bäder unter Auflagen noch in dieser Saison diskutiert.
Eine solche Öffnung sehen wir – wie einige unserer Mitgliedsunternehmen – aus den folgenden Gründen sehr kritisch.
Noch ist der Coronavirus allgegenwärtig. Mit einer Öffnung der Bäder sind in diesen Tagen daher insbesondere haftungsrechtliche Risiken verbunden. Denn der Badbetreiber wäre bei einer Öffnung unter Auflagen verantwortlich für weitergehende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie für alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen, wie das Einhalten der Abstandsregeln im Bad. Dies ist eine große Aufgabe und birgt im Falle von Ansteckungen von Gästen entsprechende Haftungsrisiken. Schnell könnte das Auftreten eines Ansteckungsfalls, auch Imageschäden durch einen neuen “Infektionsherd Bad” nach sich ziehen.
Zudem sind Sie als Betreiber arbeitsrechtlich verantwortlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich wiederum bei Gästen anstecken könnten. Fraglich ist daher, wie eine passende Schutzausrüstung aussehen soll, die gleichzeitig das Personal schützt, Infektionen vermeidet und potentielle Rettungsmaßnahmen (Erste-Hilfe Maßnahmen) nicht be-/ oder verhindert. Damit verbunden sehen wir das Risiko der Haftung, wenn in einem Notfall durch das Badpersonal aus Vorsicht oder Angst vor Ansteckung keine adäquate Erste-Hilfe erfolgt.
Neben den haftungsrechtlichen Gesichtspunkten und möglichen Imageschäden sprechen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte gegen eine schnelle Öffnung der Bäder. Die Bäderbetriebe sind ohnehin große Verlustbringer. Die genannten zusätzlichen notwendigen hygienischen Maßnahmen sind mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, die das Defizit weiter erhöhen. Außerdem kann aufgrund des notwendigen Besucher*innen-Managements zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen nur eine sehr begrenzte Anzahl an Gästen das Bad besuchen, sofern überhaupt entsprechende Nachfrage besteht. Beim Betreiben des Bades mit einer geringen Anzahl von Gästen entstehen jedoch die gleichen Kosten (Personalkosten, Energie- und Wasserkosten, Wartungskosten, usw.) wie bei einem Betrieb unter Normalbedingungen. Damit ständen erhöhten Ausgaben deutlich niedrigere Einnahmen gegenüber, was die Bäderverluste weiter immens erhöhen würde.
Wir bitten Sie daher, sich in Diskussionsrunden oder im direkten Gespräch mit Ihren politischen Entscheidungsträgern vor Ort nicht für, sondern vielmehr gegen eine so zeitnahe Öffnung der Bäder einzusetzen.
Bei Rückfragen oder Anmerkungensteht Ihnen die ARGE-Geschäftsstelle zur Verfügung.