Am 29. August 2016 ist im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende auch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten.
Inzwischen hat die Bundesnetzagentur auch ein entsprechendes Beantragungsformular auf ihrer Website veröffentlicht. Dort werden allerdings ausdifferenzierte Informationen zu den Zählpunkten in Ihrem Netz abgefragt, für deren Abgabe keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Wir empfehlen Ihnen daher weiter unser formloses Musterschreiben (RS 82-2016) zu verwenden. Sollte Ihnen dieses Schreiben nicht mehr vorliegen, erhalten Sie es selbstverständlich jederzeit über unsere Geschäftsstelle.
Mit dem MsbG verbunden sind auch neue Entflechtungsanforderungen für den Messstellenbetrieb. Ein Netzbetreiber, der gleichzeitig die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme wahrnimmt, soll verpflichtet werden, die Unabhängigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs über die buchhalterische Entflechtung sicherzustellen. Wie weit die neuen Entflechtungsanforderungen tatsächlich gehen, bleibt unklar. Die BNetzA fordert einen gesonderten Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit „ Messwesen“. Der IDW, Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., ist hier anderer Meinung. Die Stellungnahme des IDW an die BNetzA können Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. erhalten.