Bund und Länder haben sich am Sonntag darauf geeignet, in Deutschland Ansammlungen von mehr als zwei Menschen grundsätzlich zu verbieten. In der Öffentlichkeit ist zu anderen Menschen zudem ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Alle Restaurants in Deutschland sind außerdem unverzüglich zu schließen. Schließen sollen auch Friseure, Tattoo-Studios und Massagesalons. Damit verzichtet die Politik in den meisten deutschen Bundesländern zunächst auf Ausgangsbeschränkungen.
In Bayern sind diese jedoch seit Samstag bereits in Kraft. Dort dürfen Bürgerinnen und Bürger nur in Ausnahmefällen das Haus verlassen. Für alle Mitgliedsunternehmen aus Bayern kann es daher hilfreich sein, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab sofort eine Arbeitgeberbescheinigung auszuhändigen, mit der diese nachweisen können, dass sie sich auf dem Weg zur Arbeit befinden.
Wir haben eine solche Musterbescheinigung erstellen und prüfen lassen. Bitte bedenken Sie, dass die rechtlichen Anforderungen an eine solche Bescheinigung noch eher unklar sind. Sollten Sie Änderungsvorschläge aus der täglichen Praxis gewinnen, bitten wir Sie einfach um Rückmeldung. Wir werden uns dann mit den Rechtsanwälten von Becker Büttner Held, die die Prüfung des Dokuments übernommen haben, abstimmen. Für die Mitgliedsunternehmen aus den anderen Bundesländern dient die Bescheinigung zunächst nur als Muster für den Fall, dass die rechtlichen Bestimmungen verschärft werden.
Die Bescheinigung erhalten Sie bei unserer Geschäftsstelle.