Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Der Einführungsterrmin für den Redispatch 2.0. am 01.10.2021 rückt näher. In diesem Zusammenhang haben wir unseren Mitgliedsunternehmen ein Anschreiben zur Information der Anlagenbetreiber über deren Pflichten und zur Erhebung der initialen Stammdaten betroffener Anlagen erstellt.

Unser Rundschreiben erhalten Sie auf der Geschäftsstelle.