Im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde am 21.12.2022 die „Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030“ oder kurz „Emissionsberichterstattungsverordnung 2030“ (EBeV 2030) beschlossen. Seit Inkrafttreten zum 31.12.2022 regelt die Verordnung die neuen Standardwerte der Emissionsfaktoren zur CO2-Bepreisung von Erd- und Flüssiggas. 
 
Die Anpassung der Standardwerte der Emissionsfaktoren (EBeV 2030 Anlage 2) wirkt sich auch unmittelbar auf die Berechnung des CO2-Preises in Cent/kWh aus. 
 
Zum 01. Januar 2023 sank somit der CO2-Preis gegenüber der Vorperiode geringfügig um 0,002 Cent/kWh von 0,546 Cent/kWh auf 0,544 Cent/kWh.